Zustifter werden

Eine Zustiftung ist für Sie eine unkomplizierte Möglichkeit, einen beliebigen Betrag an die Stiftung lichterzellen zu stiften. Hierbei fließt der von Ihnen gestiftete Betrag dem bereits bestehenden Stiftungsvermögen zu und erhöht somit die Erträge, die aus diesem Vermögen hervorgehen. Dieser Betrag, ebenso wie das restliche Stiftungsvermögen, muss zwingend erhalten bleiben und wird daher sicher angelegt.

 

Zustiften macht Sinn, wenn Sie Patienten mit Aplastischer Anämie und PNH langfristig und nachhaltig helfen möchten, jedoch den Aufwand der Gründung einer eigenen gemeinnützigen Organisation vermeiden wollen Zustiftungen können schon ab einem geringen Betrag oder auch durch Zustiftungen von Immobilien erfolgen. Für Sie ergeben sich dadurch einige steuerliche Vorteile, denn langfristige Zustiftungen werden steuerlich besonders gefördert.

 

Eine Zustiftung kann, abhängig von Ihren persönlichen Wünschen und Lebensumständen, zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen. Wenn Sie unsere Stiftung sofort unterstützen möchten, beispielsweise durch das Stiften von Barvermögen oder Wertpapieren, so können Sie das jederzeit schon zu Lebzeiten unkompliziert tun. Wenn Sie hingegen in Ihrem Testament festlegen, dass Ihr Vermögen oder Teile daraus in unsere Stiftung fließen soll, so handelt es sich um eine Zustiftung von Todes wegen.

 

Zustiftungen haben folgende Vorteile für Sie als Zustifter:

  1. Der von Ihnen gestiftete Betrag bleibt dauerhaft erhalten.
  2. Dieser Betrag sichert eine nachhaltige Verfolgung unserer Stiftungszwecke.
  3. Zustiften ist unkompliziert, da keine gesonderte Satzung o.ä. notwendig ist.
  4. Für Sie als Zustifter ergeben sich besondere steuerliche Vorteile.