Testamentsspende

In der heutigen Zeit wird das Thema Ableben häufig tabuisiert. Aus diesem Grund befassen sich wenige Menschen mit Ihrem eigenen Testament. Dabei gibt Ihnen ein Testament die Möglichkeit, über Ihr eigenes Leben hinaus, das Leben anderer aktiv mitzugestalten und neben Ihrem Nachlass auch Ihre Werte zu vermitteln. Mit Ihrer Schenkung können gemeinnützige Organisationen Ihr Vermögen für einen guten Zweck verwenden und betroffenen Patienten in schwierigen Lebenssituationen Unterstützung zuteilwerden lassen.

 

Mittels einer Spende an die Stiftung lichterzellen durch das Testament können Sie auch über Ihren Tod hinaus dafür sorgen, dass die Stiftung für Patienten mit PNH und Aplastischer Anämie da ist. Möglicherweise kann durch Ihre Gabe ein Projekt entstehen oder die Erkrankungen weiter erforscht werden, so dass betroffene Patienten eine Verbesserung der Behandlung erfahren. Ihre Hilfe lebt weiter, in diesen Menschen, die somit die Chance auf eine bessere Zukunft haben und die Hoffnung gewinnen können. Wir helfen dort, wo Hilfe fehlt.

 

Wenn Sie die Stiftung lichterzellen unterstützen, aber nicht zu Ihrem Erben machen möchten, besteht die Möglichkeit eines „Vermächtnisses“. Dafür können Sie in Ihrem Testament vorsehen, dass eine bestimmte Geldsumme oder ein konkreter Besitz übertragen werden soll. Ihre Erben sind dann verpflichtet, Ihren Wunsch zu erfüllen.

 

Als gemeinnützige Organisation ist die Stiftung lichterzellen von der Erbschaftssteuer befreit. Daher kann Ihr Vermächtnis oder Ihr Erbe ohne Steuerbelastung voll und ganz für einen guten Zweck verwendet werden.

 

Eine Testamentspende ist eine sehr persönliche Angelegenheit, die viele Fragen aufwirft. Wir möchten Sie unterstützen und Sie bei der Entscheidung beraten. Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns gerne an. Sie erreichen uns telefonisch unter 0221 / 57 77 22 76.