Sie als Richterin oder Richter, als Staatsanwältin oder Staatsanwalt haben die Möglichkeit, uns mit der Zuweisung einer Geldauflage zu unterstützen. So können Sie Patienten mit Aplastische Anämie und PNH beispielsweise mit einer Geldauflage helfen:
Mit uns haben die betroffenen Menschen einen Ansprechpartner und Begleiter an ihrer Seite, der sich schnell und unbürokratisch für sie einsetzt. Die rege Inanspruchnahme unserer Angebote zeigt den Bedarf deutlich.
Ihre Bußgelder und Geldauflagen können einen wichtigen finanziellen Beitrag leisten und uns dabei unterstützen, weiterhin so zügig und unbürokratisch zu handeln.
Gerne können Sie die Überweisungsträger und Flyer oder Broschüren bei uns per Email: info@lichterzellen.de oder telefonisch unter 0221 / 57 77 22 76 mit Angabe der gewünschten Menge bestellen.
Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE12 3705 0198 1944 5566 77
BIC: COLSDE33XXX
Wir teilen Ihnen gerne mit, wofür die Gelder verwendet wurden.
Information für Zahlungspflichtige:
Bei Ihrer Geldauflage handelt es sich um eine Auflage durch das Gericht und keinesfalls um eine Spende. Sie erhalten daher keine Zuwendungsbestätigung. Wir informieren das Gericht fristgerecht über den Eingang der Zahlung.